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0 - Allgemeines Sicherheitsregeln

  • Benutze die Maschinen nicht, wenn Du müde bist oder unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten stehst. Ein Moment der Unachtsamkeit kann zu ernsthaften Verletzungen führen.
  • Halte andere Personen insbesondere Kinder während der Benutzung der Maschinen von diesen fern.
  • Trage keine weite Kleidung oder Schmuck und insbesondere keine Handschuhe. Lockere Kleidung, Schmuck oder lange Haare können von sich bewegenden Teilen erfasst werden.
  • Trage immer eine Schutzbrille sowie Staubmaske und/oder Gehörschutz, je nach Maschine.
  • Sorge für einen sicheren Stand und halte jederzeit das Gleichgewicht.
  • Benutze unbedingt die Staubabsaug-Anlage.
  • Verwende die Maschinen ausschließlich bestimmungsgemäß. Arbeite nur im angegebenen Leistungsbereich.
  • Überprüfe vor Arbeitsbeginn, ob die beweglichen Teile einwandfrei funktionieren und nicht klemmen oder ob Teile beschädigt sind.
  • Lass an den Maschinen nicht Personen arbeiten, die keine Einweisung bekommen haben.
  • Umrüstungen sowie jegliche Art von Wartungs-Arbeiten dürfen nur bei abgeschaltetem Motor durchgeführt werden. !!! Vorher unbedingt Netzstecker ziehen !!!
  • Benutze keine Maschinen, deren Schalter oder Anschlusskabel defekt sind.
  • Halte die Arbeitsfläche bis auf das zu bearbeitende Werkstück sauber. Scharfkantige Bohrspäne und Gegenstände können zu Verletzungen führen. Materialmischungen sind besonders gefährlich. Leichmetallstaub kann brennen oder explodieren.
  • Der beim Arbeiten an den Maschinen entstehende Staub kann chemische Stoffe enthalten, die Krebs, Geburtsschäden oder sonstige gesundheitliche Schäden sowie eine Schädigung der Fruchtbarkeit verursachen können. Beispiele sind Bleiemission aus Werkstücken mit bleihaltigem Lack oder Arsen und Chrom aus chemisch behandeltem Holz.
  • Das Makerlab-Murnau oder seine Vorstände haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch die Verwendung der Maschinen oder durch Missachtung von Sicherheitsvorschriften entstehen.
  • Beschädigungen und Mängel an den Maschinen, insbesondere beschädigte Schutzvorrichtungen müssen unverzüglich dem Vorstand gemeldet werden.