Benutze die Maschinen nicht, wenn Du müde bist oder unter dem Einfluss
von Drogen, Alkohol oder Medikamenten stehst. Ein Moment der
Unachtsamkeit kann zu ernsthaften Verletzungen führen.
Halte andere Personen insbesondere Kinder während der Benutzung der
Maschinen von diesen fern.
Trage keine weite Kleidung oder Schmuck und insbesondere keine
Handschuhe. Lockere Kleidung, Schmuck oder lange Haare können von
sich bewegenden Teilen erfasst werden.
Trage immer eine Schutzbrille sowie Staubmaske und/oder
Gehörschutz, je nach Maschine.
Sorge für einen sicheren Stand und halte jederzeit das Gleichgewicht.
Benutze unbedingt die Staubabsaug-Anlage.
Verwende die Maschinen ausschließlich bestimmungsgemäß. Arbeite nur
im angegebenen Leistungsbereich.
Überprüfe vor Arbeitsbeginn, ob die beweglichen Teile einwandfrei
funktionieren und nicht klemmen oder ob Teile beschädigt sind.
Lass an den Maschinen nicht Personen arbeiten, die keine Einweisung
bekommen haben.
Umrüstungen sowie jegliche Art von Wartungs-Arbeiten dürfen nur bei
abgeschaltetem Motor durchgeführt werden.
!!! Vorher unbedingt Netzstecker ziehen !!!
Benutze keine Maschinen, deren Schalter oder Anschlusskabel defekt
sind.
Halte die Arbeitsfläche bis auf das zu bearbeitende Werkstück sauber.
Scharfkantige Bohrspäne und Gegenstände können zu Verletzungen
führen. Materialmischungen sind besonders gefährlich. Leichmetallstaub
kann brennen oder explodieren.
Der beim Arbeiten an den Maschinen entstehende Staub kann chemische
Stoffe enthalten, die Krebs, Geburtsschäden oder sonstige
gesundheitliche Schäden sowie eine Schädigung der Fruchtbarkeit
verursachen können. Beispiele sind Bleiemission aus Werkstücken mit
bleihaltigem Lack oder Arsen und Chrom aus chemisch behandeltem
Holz.
Das Makerlab-Murnau oder seine Vorstände haften nicht für Personen-
oder Sachschäden, die durch die Verwendung der Maschinen oder durch
Missachtung von Sicherheitsvorschriften entstehen.
Beschädigungen und Mängel an den Maschinen, insbesondere
beschädigte Schutzvorrichtungen müssen unverzüglich dem Vorstand
gemeldet werden.
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